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   BFH, 17.08.2000 - VII E 9/00   

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https://dejure.org/2000,12228
BFH, 17.08.2000 - VII E 9/00 (https://dejure.org/2000,12228)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2000 - VII E 9/00 (https://dejure.org/2000,12228)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2000 - VII E 9/00 (https://dejure.org/2000,12228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung - Restitutionsklage - Kostenrechnung - Erinnerung - Kostenentscheidung - Suspensiveffekt

  • Judicialis

    GKG § 4; ; GKG § 63 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfall der Gerichtskosten - Fälligkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.03.2000 - III S 6/99

    Unzulässiger AdV-Antrag; Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII E 9/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Antrag des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer 1989 und 1990 nebst Zinsen mit seinem dem Kostenansatz zugrunde liegenden Beschluss vom 27. März 2000 III S 6/99 (BFH/NV 2000, 1129) als unzulässig abgelehnt.

    Die Gebühr in Höhe von 177, 50 DM für das Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer 1989 und 1990 nebst Zinsen ist mit der Ablehnung des Antrags als unzulässig durch den BFH-Beschluß vom 27. März 2000 III S 6/99 entstanden.

  • BFH, 11.08.1988 - VII E 2/88

    Ansetzungsfähigkeit von Gerichtskosten

    Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII E 9/00
    Gerichtskosten dürfen nach § 4 des Gerichtskostengesetzes (GKG) angesetzt werden, sobald der ihnen zugrunde liegende Entstehungstatbestand verwirklicht ist und die Kosten fällig geworden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 1988 VII E 2/88, BFH/NV 1989, 250).
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